Für Bedürftige

Wo bekomme ich den Berechtigungsschein?

Wir kooperieren mit der Stadt Volkach. Dort prüft das Sachgebiet Soziales (Fr. Schymura) Ihre Unterlagen und händigt Ihnen den Berechtigungsschein aus. Er ist für 52 Ausgaben gültig. Danach wird die Berechtigung erneut geprüft.

Wie wird der Bedarf geprüft?

Bitte bringen Sie zur Prüfung der Bedürftigkeit bei der Stadt Volkach folgendes mit:

  • für Bezieher von Erwerbseinkommen oder Rentner:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Einkommennachweise bzw. Rentenbescheid
  • für Bezieher von Sozialleistungen
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bürgergeld-Bescheid
    • BAföG-Bescheid
    • Asylbewerberleistungsbescheid
    • Grundsicherungsbescheid
    • Wohngeldbescheid

Die Stadt Volkach gibt Ihnen einen Berechtigungsschein für unsere Ausgabe, wenn Sie unter den Einkommensgrenzen liegen.

Wer bekommt Lebensmittel?

Liegt Ihr monatliches Einkommen unterhalb dieser Werte, haben Sie Anspruch auf einen Berechtigungsschein für unsere Lebensmittelausgabe. Diesen Berechtigungsschein brauchen Sie, um bei uns Waren abholen zu dürfen.

Einkommensgrenzen für Bedürftigkeitsprüfung
Basis: Statistisches Bundesamt, 60 % des Äquivalenzeinkommens in Unterfranken 
Haushaltsgrößemonatliches Einkommen bis 
Alleinstehende/Hauhaltsvorstand1.285,00 €
Alleinerziehend 1 Kind (unter 14)1.671,00 €
Alleinerziehend 2 Kinder (unter 14)2.056,00 €
Alleinerziehend 3 Kinder (unter 14)2.442,00 €
Alleinerziehend 4 Kinder (unter 14)2.827,00 €
jedes Kind über 14 Jahre642,00 €
Ehepaar ohne Kind1.928,00 €
Ehepaar 1 Kind (unter 14)2.313,00 €
Ehepaar 2 Kinder (unter 14)2.699,00 €
Ehepaar 3 Kinder (unter 14)3.084,00 €
Ehepaar 4 Kinder (unter 14)3.470,00 €
jedes Kind über 14 Jahre 642,00 €
Lebensmittelausgabe Mainschleife e.V., Stand Oktober 2024